NIAS (Nicht absichtlich zugesetzte Stoffe)
Was ist NIAS?
NIAS (Non-Intentionally Added Substances – unbeabsichtigt zugesetzte Stoffe) sind Chemikalien, die aufgrund von Faktoren wie dem Herstellungsprozess, der Qualität der Rohstoffe, der Zersetzung oder Umweltquellen unbeabsichtigt in Stoffen und Materialien gelangen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Monomerrückstände, Reaktionsnebenprodukte, Zersetzungsprodukte und Verunreinigungen können zu NIAS gehören. Das Vorhandensein von NIAS muss genau überwacht werden, da es ein potenzielles Risiko für die Lebensmittelsicherheit und die öffentliche Gesundheit darstellen kann.
Wie entstehen Risiken durch NIAS?
NIAS können über Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, in Lebensmittel übergehen und in den Körper gelangen.
Darüber hinaus:
- Toxikologie und Gesundheitsrisiko: Einige NIAS können krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend sein.
- Akkumulierbarkeit: Sie können sich im Körper mit der Zeit anreichern und bei langfristiger Exposition eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
- Mangelnde Bekanntheit: Viele NIAS sind noch nicht vollständig identifiziert und ihre toxikologischen Eigenschaften sind noch nicht bekannt. Dies erschwert die Risikobewertung.
NIAS mit fortschrittlichen Analysen verwalten
Akkreditierte Labore wie Nanolab verwenden fortschrittliche und empfindliche Analysetechniken, um das Vorhandensein und die Menge von NIAS zu bestimmen:
- GC-MS (Gaschromatographie-Massenspektrometrie)
- LC-MS (Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie)
- HS-SPME (Fest-Fest-Mikroextraktion in der Gasphase)
- Target- und Non-Target-Analysen (Screening bekannter und noch nicht identifizierter Stoffe)
Mit diesen Analysen werden die Quellen und Mengen von NIAS ermittelt und die möglichen Risiken für die öffentliche Gesundheit besser kontrolliert.
NIAS-Vorschriften
Die EU, die EFSA und nationale Rechtsvorschriften enthalten Vorschriften und Leitlinien zum Vorhandensein von NIAS in Stoffen und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen:
- EU 10/2011 (Kontakt von Kunststoffmaterialien und -gegenständen mit Lebensmitteln) – legt die Kontrolle und Grenzwerte für NIAS fest.
- EU 2020/1245 – Legt die Anforderungen für Migrations- und NIAS-Analysen in Kunststoffen und verwandten Materialien fest.
- BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) – Stellt Leitlinien für die Bewertung und Kontrolle von NIAS bereit.
- EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) – Führt Studien zu den Risiken von NIAS für die öffentliche Gesundheit durch und veröffentlicht Leitfäden.

