Eine neue Ära in der EU-Verordnung zu Duftstoffallergenen in Kosmetika
Die Europäische Union aktualisiert kontinuierlich ihre Vorschriften zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit bei Kosmetikprodukten. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Duftstoffallergene (fragrance allergens) einer besonderen Prüfung unterzogen, da sie bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen können.
Mit den jüngsten Vorschriften wurde der Umfang der in Kosmetikprodukten kennzeichnungspflichtigen Duftstoffallergene erweitert und eine detailliertere Meldepflicht für Hersteller eingeführt.
Warum fallen Duftstoffallergene unter die Regulierung?
Duftstoffe können sowohl synthetischen als auch natürlichen Ursprungs sein und bestehen aus einer Mischung zahlreicher chemischer Verbindungen. Einige dieser Inhaltsstoffe können:
- Hautempfindlichkeit
- Allergische Kontaktdermatitis
- Reizungen der Augen und Atemwege verursachen.
Da insbesondere bei empfindlichen Personen bereits sehr geringe Konzentrationen Reaktionen auslösen können, schreibt die EU-Gesetzgebung eine transparentere Kennzeichnung dieser Stoffe vor.
Was hat sich mit der Verordnung 2023/1545 geändert?
Mit der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Aktualisierung wurde die Liste der in Kosmetikprodukten anzugebenden Duftstoffallergene erheblich erweitert.
Mit dieser Verordnung:
- wurde die bestehende Liste der Duftstoffallergene erweitert
- wurden neue wissenschaftliche Bewertungen in die Liste aufgenommen
- wurde die Kennzeichnungspflicht verschärft
Damit soll erreicht werden, dass Verbraucher fundiertere Entscheidungen über Produktinhalte treffen können.
Wie wird die Kennzeichnungspflicht umgesetzt?
Die Kennzeichnung von Duftstoffallergenen ist obligatorisch, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Nicht abwaschbare Produkte (Leave-on)
- Creme
- Parfüm
- Serum
- Lotion
Bei diesen Produkten ist der Schwellenwert sehr niedrig, und bestimmte Allergene müssen bereits in sehr geringen Konzentrationen gekennzeichnet werden.
Abwaschbare Produkte (Rinse-off)
- Shampoo
- Duschgel
- Reinigungsmittel
Bei diesen Produkten müssen Allergene, die einen höheren Schwellenwert überschreiten, gekennzeichnet werden.
Auch natürliche Inhaltsstoffe können ein Risiko darstellen
Ein häufig missverstandenes Thema ist, dass Duftallergene ausschließlich aus synthetischen Inhaltsstoffen bestehen. Doch:
- Ätherische Öle
- Pflanzenextrakte
- Natürliche Duftstoffe
können ebenfalls einen hohen Anteil an allergenen Inhaltsstoffen enthalten.
Beispielsweise können Derivate von Lavendel, Zitrone oder Rose, obwohl sie natürlich sind, starke allergene Moleküle enthalten.
Was bedeutet das für Kosmetikhersteller?
Diese Verordnung bedeutet für Kosmetikhersteller nicht nur eine Änderung der Kennzeichnung. Sie erfordert außerdem:
1. Überarbeitung der Rezeptur: Alle Duftstoffe im Produkt müssen neu bewertet werden.
2. Dokumentation der Lieferanten: Auf Rohstoffebene müssen detaillierte Informationen zu Allergenen angefordert werden.
3. Analytische Überprüfung: Die Allergenkonzentrationen im Endprodukt müssen durch Laboranalysen bestätigt werden.
4. Aktualisierung der technischen Unterlagen: PIF und Sicherheitsbewertungsberichte müssen entsprechend der neuen Liste überarbeitet werden.


